
Urteile aus meiner
Beratungspraxis
Ich verfolge die aktuelle Rechtsprechung fortlaufend und ordne sie dort ein, wo sie wirklich zählt: bei der konkreten Beratung meiner Mandanten. Jedes Urteil ist einem Rechtsgebiet und einer typischen Fallkonstellation zugeordnet.
Warum Urteile hier nicht lose gesammelt, sondern zugeordnet sind
Jede Entscheidung wird bei mir dem Rechtsgebiet und der Teilleistung zugeordnet, zu der sie gehört – mit Einordnung der Bedeutung für Mieter und Vermieter beziehungsweise für Halter und Betreiber. So sehen Sie unmittelbar, wie sich aktuelle Rechtsprechung auf vergleichbare Fälle übertragen lässt und wo Sie mehr zur zugehörigen Leistung erfahren.
Urteile zum Mietrecht
Gegliedert nach den Teilleistungen, denen sie zuzuordnen sind.
Eigenbedarfskündigung

Für eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter keine Notlage nachweisen – ein vernünftiger, nachvollziehbarer Nutzungswunsch genügt.

Wählt der Vermieter zuerst die Wohnung und passt den Bedarf erst danach daran an, kann die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein.
Kündigung & Räumung

Die erleichterte Kündigung nach § 573a BGB im selbst bewohnten Zweifamilienhaus setzt voraus, dass der Kündigende bereits als Eigentümer im Grundbuch steht.

Wird eine vermietete Immobilie verkauft, tritt der Käufer kraft Gesetzes automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein.

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung, wenn er dadurch mehr einnimmt, als ihn die Wohnung selbst kostet.
Urteile zum Verkehrsrecht
Betrifft eine dieser Entscheidungen auch Ihre Situation?
Gerne prüfe ich, ob und wie sich ein Urteil auf Ihren konkreten Fall übertragen lässt.

