
Rechtlicher Halt
für Ihr Zuhause.
Ich berate und vertrete Sie im Mietrecht, Verkehrsrecht und Vereinsrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein – persönlich, transparent und seit 2002 mit Erfahrung.
Rechtsberatung, die sich an Ihrer Situation orientiert – nicht an Standardlösungen.
Jeder Fall im Mietrecht, Verkehrsrecht oder Vereinsrecht ist anders. Deshalb beginnt jede Beratung mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Situation – nachvollziehbar erklärt, mit klarer Empfehlung für die nächsten Schritte.

Mietrecht – mit besonderem Schwerpunkt auf der Eigenbedarfskündigung
Kündigung, Eigenbedarf, Mängel oder Mieterhöhung: Im Mietrecht können bereits kleine Fehler erhebliche Folgen haben. Ich berate Mieter und Vermieter seit 2002 – klar, praxisnah und lösungsorientiert.

Mietrecht darüber hinaus: von Kündigung bis Mieterhöhung
Neben der Eigenbedarfskündigung begegnen mir im Mietrecht regelmäßig weitere Themen – von Wohnungsmängeln über die Mietkaution bis zur Mieterhöhung. Auch hier berate ich Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Auch außerhalb des Mietrechts persönlich beraten
Neben meinem Schwerpunkt im Mietrecht unterstütze ich Mandanten auch im Verkehrsrecht, Vereinsrecht und Reiserecht.
Ansprüche nach Verkehrsunfällen, Parkverstöße und Bußgeldverfahren – seit über 20 Jahren.
Satzung, Mitgliederversammlung und Vorstandshaftung – rechtssicher beraten für Vereine und Mitglieder.
Pauschalreisemängel, Reiserücktritt und Ansprüche bei Flugverspätung oder -annullierung.
Urteile, eingeordnet für Ihre Praxis
Ich verfolge die aktuelle Rechtsprechung fortlaufend und ordne sie dort ein, wo sie für Sie wirklich relevant ist: bei der konkreten Beratung zu Ihrem Fall. Eine Auswahl aktueller Entscheidungen:

Für eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter keine Notlage nachweisen – ein vernünftiger, nachvollziehbarer Nutzungswunsch genügt.

Auch wenn der Winterdienst an ein externes Unternehmen ausgelagert ist, bleibt der Vermieter für die Räum- und Streupflicht verantwortlich.

Bleibt ein Fahrzeug nach Ablauf der bezahlten Parkzeit stehen, gilt dies als unbefugtes Parken – der Betreiber darf abschleppen lassen.

Persönlich betreut, klar kommuniziert
Hinter jeder Beratung steht eine feste Ansprechperson: Rechtsanwalt Marc Raters begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zur Lösung Ihres Falls – mit transparenter Kommunikation über Chancen, Risiken und Kosten.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen – unverbindlich und persönlich.
Rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.