Das Besichtigungsrecht des Vermieters

Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran, ihre Wohnung zu besichtigen. Mieter haben ein ebenso berechtigtes Interesse an ihrer Privatsphäre. Beides muss in Einklang gebracht werden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein generelles Besichtigungsrecht „nach Belieben" gibt es nicht – es setzt stets einen konkreten, berechtigten Anlass voraus.
  • Besichtigungstermine müssen angemessen im Voraus angekündigt werden, üblich sind mindestens 24 Stunden.
  • Mieter können unangemessene Termine ablehnen, sollten aber Alternativen anbieten.

Gesetzliche Grundlage

Das Besichtigungsrecht des Vermieters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Es handelt sich um ein berechtigtes Interesse, das im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Mietwohnung notwendig ist – etwa zur Kontrolle des Zustands, zur Vorbereitung von Instandhaltungsmaßnahmen oder im Fall eines geplanten Verkaufs, um Kaufinteressenten die Räumlichkeiten zu zeigen.

Berechtigte Anlässe für eine Besichtigung

  • Instandhaltungsmaßnahmen: notwendige Wartungsarbeiten oder Reparaturen
  • Besichtigung für potenzielle Käufer bei einem geplanten Verkauf
  • Kontrolle des Mietobjekts auf Schäden oder Vertragsverstöße

Das Besichtigungsrecht ist jedoch nicht unbegrenzt: Es muss stets in einem angemessenen Rahmen erfolgen und darf die Privatsphäre des Mieters nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

Ankündigungspflicht

Vermieter müssen Besichtigungstermine im Voraus ankündigen, damit sich der Mieter darauf einstellen kann. Eine Frist von mindestens 24 Stunden gilt als angemessen; je nach Anlass ist eine deutlich längere Vorlaufzeit ratsam.

Recht auf Privatsphäre

Mieter haben ein grundlegendes Recht auf Privatsphäre. Eine unangemessen kurzfristige Ankündigung kann als Eingriff gewertet werden. Es empfiehlt sich, Besichtigungstermine und die dazugehörige Kommunikation schriftlich zu dokumentieren – das schafft im Streitfall Klarheit und dient als Nachweis.

5 Tipps für Mieter und Vermieter

  • Frühzeitig kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden
  • Besichtigungstermine schriftlich ankündigen
  • Flexibilität zeigen und Kompromisse bei Terminen anbieten
  • Termine und Kommunikation dokumentieren
  • Bei Konflikten rechtlichen Rat einholen
Nächster Schritt

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