Mietrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein

Kündigung, Eigenbedarf, Räumungsklage oder Wohnungsmängel: Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter in Hamburg und Schleswig-Holstein seit 2002 schwerpunktmäßig im Mietrecht.

Das Mietrecht gehört zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Zivilrechts. Kündigungen, Eigenbedarf, Räumungsklagen oder Wohnungsmängel führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht eine klare rechtliche Einschätzung sowie die Entwicklung einer tragfähigen, wirtschaftlich sinnvollen Lösung – außergerichtlich wie gerichtlich, für Mieter ebenso wie für Vermieter.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der Eigenbedarfskündigung – einem der häufigsten und zugleich fehleranfälligsten Streitfelder im Mietrecht.

Aktuelle Rechtsprechung

Urteile zu diesem Rechtsgebiet

So wirkt sich aktuelle Rechtsprechung konkret auf Ihre Situation aus.

Eigenbedarfskündigung
Vernünftige Gründe reichen aus

Für eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter keine Notlage nachweisen – ein vernünftiger, nachvollziehbarer Nutzungswunsch genügt.

Bedeutet für Sie: Auch ohne Wohnungsnot kann eine Kündigung wirksam sein – Mieter sollten auf den Härtefallwiderspruch setzen.
Bundesgerichtshof · VIII ARZ 4/87 Urteil lesen
Eigenbedarfskündigung
Bedarf darf nicht der Wohnung folgen

Wählt der Vermieter zuerst die Wohnung und passt den Bedarf erst danach daran an, kann die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein.

Bedeutet für Sie: Wird gerade die günstigste Wohnung gekündigt, lohnt sich eine genaue Prüfung des angeblichen Bedarfs.
Landgericht Berlin · 64 S 260/22 Urteil lesen
Kündigung & Räumung
Kündigung erst mit Grundbucheintragung

Die erleichterte Kündigung nach § 573a BGB im selbst bewohnten Zweifamilienhaus setzt voraus, dass der Kündigende bereits als Eigentümer im Grundbuch steht.

Bedeutet für Sie: Käufer müssen mit der Kündigung bis zur Grundbucheintragung warten – eine frühere Kündigung geht ins Leere.
Landgericht (Berufungsinstanz) · 19 C 19/25 (AG Nettetal), rechtskräftig Urteil lesen
Kündigung & Räumung
Kauf bricht nicht Miete

Wird eine vermietete Immobilie verkauft, tritt der Käufer kraft Gesetzes automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein.

Bedeutet für Sie: Ein Eigentümerwechsel allein berechtigt weder zur Kündigung noch zur Verschlechterung Ihrer Vertragsbedingungen.
Bundesgerichtshof · XII ZR 52/18 Urteil lesen
Kündigung & Räumung
Untervermietung ist kein Geschäftsmodell

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung, wenn er dadurch mehr einnimmt, als ihn die Wohnung selbst kostet.

Bedeutet für Sie: Vermieter können bei gewinnorientierter Untervermietung kündigen – Mieter riskieren ohne Erlaubnis ihr Mietverhältnis.
Bundesgerichtshof · VIII ZR 228/23 Urteil lesen
Vermieterpflichten & Haftung
Vermieter haftet trotz Winterdienst

Auch wenn der Winterdienst an ein externes Unternehmen ausgelagert ist, bleibt der Vermieter für die Räum- und Streupflicht verantwortlich.

Bedeutet für Sie: Nach einem Sturz auf Glatteis können Sie sich als Mieter direkt an den Vermieter halten – nicht an den Winterdienst.
Bundesgerichtshof · Winterdienst / Verkehrssicherungspflicht Urteil lesen
Nächster Schritt

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