Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Viele Verkehrsteilnehmer kennen ihre Rechte bei Verjährungsfristen nicht und wissen daher nicht, wann Bußgelder und Punkte in Flensburg nicht mehr drohen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten.
  • Bei schwereren Verstößen (Bußgeld über 60 €, Fahrverbote) gilt eine Frist von 6 Monaten.
  • Bei besonders schweren Fällen wie Trunkenheit oder Drogen am Steuer kann die Frist bis zu 2 Jahre betragen.

Was bedeutet Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt, können keine rechtlichen Maßnahmen – etwa Bußgeldbescheide oder Punkte in Flensburg – mehr gegen den Betroffenen eingeleitet werden. Die Verjährung dient sowohl der Rechtssicherheit als auch dem Schutz des Betroffenen vor einer zeitlich unbegrenzten Verfolgung.

Die drei Verjährungsfristen im Überblick

  • Drei Monate: die meisten Ordnungswidrigkeiten, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße oder Handyverstöße
  • Sechs Monate: Verkehrsstraftaten oder schwerere Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld über 60 Euro, etwa Fahrverbote oder Trunkenheit am Steuer
  • Zwei Jahre: besonders schwerwiegende Fälle wie Fahrten unter Drogeneinfluss oder wiederholte schwere Verstöße

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

Die Hemmung pausiert die Verjährungsfrist für eine bestimmte Zeit, etwa während ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid geprüft wird. Die Unterbrechung dagegen setzt die Frist komplett neu auf null – ausgelöst etwa durch die Zustellung eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids. Bei wiederholter Unterbrechung kann sich die Verfolgung eines Verstoßes damit deutlich über die ursprüngliche Frist hinaus verlängern.

Handlungstipps bei drohenden Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Fristen genau prüfen: Datum des Vergehens und Zustellung des Bescheids abgleichen
  • Bei Zweifeln an der Verjährungsfrist frühzeitig rechtlichen Rat einholen
  • Einspruch form- und fristgerecht einlegen, wenn er sinnvoll erscheint
  • Alle Unterlagen und Nachweise zum Verkehrsvorgang sorgfältig aufbewahren
Nächster Schritt

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